Archiv für die Kategorie ‘Grundrechtliches’

Stoppt das Postengeschacher der Politiker! Lasst uns den Bundespräsidenten endlich selbst wählen!

Mittwoch, 02. Juni 2010

Margot Käßmann For President! Quelle:wikimedia commons

Margot Käßmann For President! (Quelle: wikimedia commons)

Horst Köhler ist zurückgetreten. Das war feige, denn Deutschland befindet sich in schwerem Fahrwasser, und ein Kapitän geht nicht als erster von Bord (auch wenn er nicht das Hauptsteuer in der Hand hat).

Statt über wichtige Dinge des Weltgeschehens zu berichten, quält uns die Presse nun mit seitenlangem Politgemauschel und Postengeschacher der Parteien, welcher Politrentner denn nun auf dem Friedhof namens “Schloss Bellevue” landen soll.

Wie uninteressant! Eigentlich gehörte der Bundespräsident schon längst vom Volk direkt gewählt!

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Auch in Sachen Köhler liegen die Dinge (wie so oft) ambivalent. Gestern hatte ich ein Gespräch mit jemandem, der einige Berater Köhlers kennt und sich des öfteren mit ihnen unterhalten hat. Demnach soll Köhler sich schon seit Monaten hinter den Kulissen mit der FDP und Merkel „gezofft“ und sich mehr und mehr isoliert gefühlt haben. Bei der FDP ging es angeblich um die Steuersenkungen, die Köhler für undurchführbar hielt. Bei Merkel-CDU um die Kürzung von Sozialabgaben und ausgedehnte Einsparungen, wogegen Köhler seine Bedenken angekündigt haben soll. In letzter Zeit soll er sich zunehmend für die „Turbinensteuer“ eingesetzt haben, also die Besteuerung von Finanztransaktionen, die Deutschland 12 Mrd. Euro pro. Jahr bringen könnte. Ob die Angaben stimmen, kann ich (noch) nicht überprüfen, die Quelle erschien mir jedoch seriös. Man wird vielleicht im Nachhinein noch etwas zum Thema vernehmen können.

Fest steht: Köhler hatte sich immer wieder für mehr direkte Demokratie stark gemacht. Über dieses Thema habe ich bei zeitgeist-online einen Artikel eingestellt: „Mehr direkte Demokratie: Ausweg aus zunehmender Politikverdrossenheit und sinkender Wahlbeteiligung?“

Köhler sagte gegenüber der WELT zum Thema Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk: „Ich halte es für einen Ausdruck von Beklemmung oder Unsicherheit, wenn man bei dieser Frage sofort auf Hindenburg verweist.“

Tatsächlich würgen die Etablierten immer wieder Stimmen ab, die sich für eine Direktwahl des Bundespräsidenten einsetzen mit dem Stichwort „Hindenburg“. Was hat es damit auf sich? Ich zitiere aus dem o. g. Artikel: (weiterlesen…)

In Tyrannis – Ist mit der Annahme des Lissabon-Vertrages in Irland die Todesstrafe in der EU wieder eingeführt?

Sonntag, 25. Oktober 2009

Ein schwerwiegende Frage, deren Beantwortung mit dem 1200 Seiten starken Vertrag von Lissabon nicht einfacher wird. Wer hat ihn überhaupt von Anfang bis Ende gelesen? Und vor allem: Haben ihn unsere Volksvertreter tatsächlich gelesen? Ich beschließe, nach den relevanten EU-Texten zu suchen.

Zur Erinnerung: Unser Grundgesetz sagt in seinem Artikel 102: Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Darauf konnten wir uns bisher so ziemlich verlassen. Bei Demonstrationen z.B. konnten wir bisher sicher sein, dass, auch wenn maskierte „Chaoten“ gegen den Willen der Mehrheit der Demonstranten anfingen Steine zu schmeißen, die Polizei nicht plötzlich scharf schießen würde. So wie es jetzt aussieht, müssen wir in Zukunft weidlich überlegen, auf welche Demo wir im Zweifelsfalle noch gehen wollen. Denn: Ein paar gewalttätige „Autonome“ können schnell aus dem Nichts auftauchen. Aber der Reihe nach:

Da ist zunächst die Charta der Grundrechte (Fassung v. 14.12.2007), welche die EU schon 2000 in Nizza verkünden ließ. Sie hatte bisher keine Gültigkeit, da der EU-Vertrag noch nicht von allen EU-Mitgliedern angenommen war. Das (vorletzte) Hindernis scheint nunmehr mit dem irischen „Ja“ im zweiten Anlauf aus dem Weg geräumt zu sein.

Die genannte Grundrechtscharta sagt in ihrem Art.2. Abs. 1 und 2:
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Soweit scheint alles in Butter. Die Grundrechtscharta legt jedoch in ihrem Artikel 52 Abs. 7 fest, dass eine „Gebrauchsanweisung“, nämlich die sog. „Erläuterungen“ der Charta für alle EU-Länder verbindlich sind:

Art. 52 Abs. 7: Die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung diese Charta verfasst wurden, sind von den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen.

Und was sagen nun die Erläuterungen zum wichtigsten alles Grundrechte, nämlich dem Recht auf Leben? (weiterlesen…)